Dipl.-Ing. Herbert Trauernicht, Gebäudemesstechnik
 

Winddicht oder luftdicht?


In den hier berücksichtigten Normen wird ausschließlich der Begriff "luftdicht" bzw. "Luftdichtheit" oder als zusammengesetztes Wort auch "Luftdichtheitsschicht" verwendet. Der Begriff "Luftdichtheitsschicht" ist in DIN 4108-7:2000-00 Punkt 3.1 definiert als "Schicht, die die Luftströmung durch Bauteile hindurch verhindert". Bei dieser Definition ist zunächst nicht gesagt, wo diese Schicht zu liegen hat.

Die Prinzipskizzen (Punkt 7 der genannten Norm) zeigen die Luftdichtheitsschicht jeweils auf der Warmseite der Gebäudehülle. Dort ist sie aus bauphysikalischer Sicht richtig untergebracht (Vermeidung von Feuchteschäden durch Kondensation).

In der Baupraxis wird statt "Luftdichtheit" oft der in der allgemeinen deutschen Sprache übliche Begriff "Luftdichtigkeit" verwendet. "Luftdicht" wird oft mit "winddicht" wiedergegeben. Bei den Begriffen "luftdicht" und "winddicht" sollte man jedoch unterscheiden.

Der Wind ist nur eine der Antriebskräfte, die Luftströmung verursacht, eine andere ist z.B. Thermik. Der Begriff "luftdicht" lässt offen, weshalb Luft strömt. Er ist daher zutreffender.

Der Begriff "winddicht" hat jedoch auch seinen Platz. Wie an anderer Stelle ausgeführt, muss Dämmmaterial von Luftdurchströmungen ferngehalten werden, damit es seine Wirkung entfalten kann (Einschluss von ruhender Luft). Die üblicherweise in eine Dachkonstruktion eingebaute Unterdeckbahn hat u.a. die Funktion, den Wind von der Dämmung fernzuhalten. Die Unterdeckbahn liegt außen und stellt Winddichtheit her.

An die Luftdichtheit der Unterdeckbahn gibt es keine besonderen Anforderungen. Sie wird überlappend verlegt. Wichtig ist, dass sie diffusionsoffen ist. Es darf keine Dampfsperre sein.

Achtung: Wenn in einer Ausschreibung von "winddichten Anschlüssen" die Rede ist, sind sicher "luftdichte Anschlüsse" gemeint! Im Zweifelsfalle sollte man rückfragen.

Hier finden Sie einen Betrachtung des Begriffes Luftdichtheit aus linguistischer Sicht.