§ 2
Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Verordnung
1. sind Gebäude mit normalen
Innentemperaturen solche Gebäude, die nach ihrem Verwendungszweck
auf eine Innentemperatur von 19 Grad Celsius und mehr und jährlich
mehr als vier Monate beheizt werden,
2. sind Wohngebäude solche Gebäude
im Sinne von Nummer 1, die ganz oder deutlich überwiegend zum Wohnen
genutzt werden,
3. sind Gebäude mit niedrigen Innentemperaturen solche
Gebäude, die nach ihrem Verwendungszweck auf eine Innentemperatur von
mehr als 12 Grad Celsius und weniger als 19 Grad Celsius und jährlich
mehr als vier Monate beheizt werden,
4. sind beheizte Räume solche Räume, die auf Grund bestimmungsgemäßer
Nutzung direkt oder durch Raumverbund beheizt werden,
5. sind erneuerbare
Energien zu Heizungszwecken, zur Warmwasserbereitung oder zur Lüftung
von Gebäuden eingesetzte und im räumlichen Zusammenhang dazu
gewonnene Solarenergie, Umweltwärme, Erdwärme und Biomasse,
6. ist
ein Heizkessel der aus Kessel und Brenner bestehende Wärmeerzeuger, der
zur
Übertragung der durch die Verbrennung freigesetzten Wärme an den Wärmeträger
Wasser dient,
7. sind Geräte der mit einem Brenner auszurüstende Kessel
und der zur Ausrüstung eines Kessels bestimmte Brenner,
8. ist die Nennwärmeleistung die höchste von dem Heizkessel
im Dauerbetrieb nutzbar abgegebene Wärmemenge je Zeiteinheit; ist
der Heizkessel für einen Nennwärmeleistungsbereich eingerichtet,
so ist die Nennwärmeleistung die in den Grenzen des Nennwärmeleistungsbereichs
fest eingestellte und auf einem Zusatzschild angegebene höchste nutzbare
Wärmeleistung; ohne Zusatzschild gilt als Nennwärmeleistung der höchste
Wert des Nennwärmeleistungsbereichs,
9. ist ein Standardheizkessel ein
Heizkessel, bei dem die durchschnittliche Betriebstemperatur durch seine
Auslegung beschränkt sein kann,
10. ist ein Niedertemperatur-Heizkessel
ein Heizkessel, der kontinuierlich mit einer Eintrittstemperatur von 35 bis
40 Grad Celsius betrieben werden kann und in dem es unter bestimmten
Umständen zur Kondensation des in den Abgasen enthaltenen Wasserdampfes
kommen kann,
11. ist ein Brennwertkessel ein Heizkessel, der für
die Kondensation eines Großteils des in den Abgasen enthaltenen Wasserdampfes
konstruiert ist.