Dipl.-Ing.
Herbert Trauernicht, Gebäudemesstechnik |
Luftdichtheit in der EnEV 2002, novelliert 2004 |
In der EnEV werden alle Einflüsse, die zum Energiebedarf beitragen, gegeneinander bilanziert. Da kann der Lüftungwärmeverlust, der bei modernen Häusern immerhin mehr als 50 % ausmacht, nicht außen vor bleiben. Im Folgenden werden die Vorgaben der EnEV auszugsweise vorgestellt. Die durch die Novelle 2004 eingetretene Änderung ist grün markiert. Sie ist nur eine Klarstellung. Die Novelle ist am 8.12.2004 in Kraft getreten. Mehr dazu hier... Vorgaben der EnEV |
1.) "Dauerhaft luftdicht" zu bauen, ist vorgeschrieben:
§ 5 (1) Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend dem Stand der Technik abgedichtet ist. Dabei muss die Fugendurchlässigkeit außenliegender Fenster, Fenstertüren und Dachflächenfenster Anhang 4 Nr. 1 genügen. Wird die Dichtheit nach den Sätzen 1 und 2 überprüft, ist Anhang 4 Nr. 2 einzuhalten. (2) Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass der zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderliche Mindestluftwechsel sichergestellt ist. Werden dazu andere Lüftungseinrichtungen als Fenster verwendet, müssen diese Anhang 4 Nr. 3 entsprechen. |
2.) Die Grenzwerte für die Luftdichtheit:
1. Anforderungen an außenliegende Fenster, Fenstertüren und Dachflächenfenster Außenliegende Fenster, Fenstertüren und Dachflächenfenster müssen den Klassen nach Tabelle 1 entsprechen. Tabelle 1: Klassen der Fugendurchlässigkeit von außenliegenden Fenstern, Fenstertüren und Dachflächenfenster
2. Nachweis der Dichtheit des gesamten Gebäudes Wird eine Überprüfung der Anforderungen nach § 5 Abs. 1 durchgeführt, so darf der nach DIN EN 13 829 : 2001-02 bei einer Druckdifferenz zwischen Innen und Außen von 50 Pa gemessene Volumenstrom - bezogen auf das beheizte Luftvolumen - bei Gebäuden - ohne raumlufttechnische Anlagen 3 h-1 und - mit raumlufttechnischen Anlagen 1,5 h-1 nicht überschreiten. 3. Anforderungen an Lüftungseinrichtungen Lüftungseinrichtungen
in der Gebäudehülle müssen einstellbar und leicht regulierbar
sein. Im |
Offizielle
Begründung
zur Änderung durch die Novelle 2004: |
3.) Die EnEV "belohnt" den Dichtheitsnachweis mit
einem geringeren Faktor bei der
Berechnung der Lüftungswärmeverluste:
Anhang 1, Tabelle 2: Vereinfachtes Verfahren zur Ermittlung des Jahres-Heizwärmebedarfs
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4.) Voraussetzung für die Anrechnung von Lüftungsanlagen ist der Dichtheitsnachweis:
Anhang 1, 2.10 Voraussetzungen für die Anrechnung mechanisch betriebener Lüftungsanlagen (zu § 3 Abs. 2) Im Rahmen der Berechnung nach Nr. 2 ist bei mechanischen Lüftungsanlagen die Anrechnung der Wärmerückgewinnung oder einer regelungstechnisch verminderten Luftwechselrate nur zulässig, wenn a) die Dichtheit des Gebäudes nach Anhang 4 Nr. 2 nachgewiesen wird, ...
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Um im Vollzug der EnEV eine möglichst einheitliche Anwendung der Energieeinsparverordnung zu ermöglichen, hat die Fachkommission "Bautechnik" der Bauministerkonferenz Arbeitsgruppe eingerichtet, die die in den Ländern eingehenden Anfragen von allgemeinem Interesse beantworten soll. Auf bereits veröffentlichte Auslegungen wird auf einer separaten Seite eingegangen:
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