Dipl.-Ing.
Herbert Trauernicht, Gebäudemesstechnik |
Luftdichtheit hat Geschichte |
Mit freundlicher Unterstützung von Herrn Hajo Scholl
und Herrn H.-J. Schwarzenstein und Herrn Martin Reick
und Herrn Eicke-Hennig ist es mir möglich geworden, folgenden chronlogische Zusammenstellung
zu verfassen. Luftdichtheit ist kein neues Thema, sondern hat Geschichte.
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Inkrafttreten |
Norm/Gesetz/Verordnung/ Veröffentlichung |
Vorgaben bzw. Erkenntnisse bezüglich Luftdichtheit: |
1858 |
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1928 |
E. Raisch |
- Durch eine geweißte Wand geht weniger Luft, wie durch ein Schlüsselloch. Seine Ergebnisse wurden von den wichtigen Hygienikern der zwanziger Jahre akzeptiert (Flügge, Korff-Petersen), beim Volke wurde die Wahrheit trotzdem nicht populär. |
1931 |
Die von Pettenkofers Versuchen abgeleitete Vorstellung von den atmende Wände spukt immer noch in den Köpfen. Das obwohl längst nachgewiesen ist, dass eine sogenannte Atmung der Wände im Pettenkoferschen Sinn gar nicht besteht. |
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1948 |
Leopold Sautter |
Wärmeverlust infolge Luftdurchlässigkeit |
1952 |
Große Wärmeverluste in Folge Undichtigkeiten von Fenstern und Türen. |
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August 1965 |
Bauphysikalische Schutzmaßnahmen |
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August 1969 |
Wände und Decken, namentlich wenn sie verputzt sind, sind im allgemeinen nur wenig luftdurchlässig, so daßder Wärmeverlust durch Wärmemitführung gering ist. Durch Undichtheiten an Fenstern und Türen gehen große Wärmemengen verloren. Deshalb sollen alle Fugen gut abgedichtet sein. Dies gilt besonders auch für die Fugen zwischen Fensterrahmen und Mauerwerk und für die Stoßfugen bei großflächigen Bauteilen (Plattenwänden). Ein Atmen der Wände im Sinne
einer Lufterneuerung der Innenräume findet nicht statt. |
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November 1975 |
Bei Fugen in der wärmeübertragenden Umfassungsfläche des Gebäudes, insbesondere auch bei durchgehenden Fugen zwischen Fertigteilen oder zwischen Fertigteilen und dem tragenden Gerippe, ist dafür Sorge zu tragen, daßdiese Fugen dauerhaft und praktisch luftundurchlässig abgeschlossen sind. Der Eindichtung der Fenster
in die Außenwand ist besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Die Fugen
müssen dauerhaft und praktisch luftundurchlässig abgeschlossen sein. |
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23.Juli 1976 |
Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates
Anforderungen an den Wärmeschutz von Gebäuden und ihren Bauteilen festzusetzen. |
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1.November 1977 |
Fugendurchlasskoeffizient
von Fenstern. |
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Oktober 1979 |
Lüftungseinrichtungen sollen im geschlossenen Zustand dicht sein. Sonstige Fugen müssen dauerhaft luftundurchlässig abgedichtet sein. Ebenso Fugen zwischen Fensterrahmen und Wand. Zusammengesetzte Bauteile müssen zusätzlich abgedichtet werden. Bei Fenstern: Fugendurchlasskoeffizient a |
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1980 |
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1980 |
Kleine
Anfrage im Bundestag wegen der Gefahr, die von fugendichten Fenstern
ausgeht |
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August 1981 |
Wärmeverluste durch Undichtheiten an Fenstern und Türen sowie sonstigen Fugen, insbesondere bei Außenbauteilen infolge Luftaustausch. Sonstige Fugen müssen dauerhaft luftundurchlässig abgedichtet sein. Ebenso Fugen zwischen Fensterrahmen und Wand. Bei Fenstern: Fugendurchlasskoeffizient a |
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1. Januar 1984 |
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1. Januar 1995 |
Soweit die wärmeübertragende Umfassungsfläche durch Verschalungen oder gestoßene, überlappende sowie plattenartige Bauteile gebildet wird, ist eine luftundurchlässige Schicht über die gesamte Fläche einzubauen, falls nicht auf andere Weise eine entsprechende Dichtheit sichergestellt werden kann. Die Fugendurchlaßkoeffizienten für Fenster. Die sonstigen Fugen in der wärmeübertragenden Umfassungsfläche müssen entsprechend dem Stand der Technik dauerhaft luftundurchlässig abgedichtet sein. Soweit es im Einzelfall erforderlich
wird zu überprüfen, ob die Anforderungen erfüllt sind, ist eine
Messung nach dem Differnzdruckverfahren durchzuführen (Blower-Door-Messung). |
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November 1996 |
Die ganze Vornorm befasst sich mit Planungs- und Ausführungsempfehlungen sowie Ausführungsbeispielen, einschließlich geeigneter Materialien zur Einhaltung der Anforderungen nach Wärmeschutzverordnung
und der Normenreihe DIN 4108. Es werden Grenzwerte für die Luftdicheit gesetzt: n50=3 mit Fensterlüftung; n50=1,0 mit
mechanischer Lüftung. |
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8. / 31. Juli 1998 |
Hinweis auf DIN V 4108 T 7 als allgemein anerkannte Regel der Technik. Das Differenzdruckverfahren ist anzuwenden. Die Grenzwerte aus der Norm sind (mit einer Korrektur) anzuwenden: n50=3 mit Fensterlüftung; n50=1,0+0,5
mit mechanischer Lüftung. |
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August 2001 |
Status der Norm geändert. Sie wurde bezüglich der Grenzwerte mit der EnEV abgestimmt:
n50=3 bei Fensterlüftung; n50=1,5
bei mechanischer Lüftung. Es wurden
aktuelle, an den Stand der Technik angepasste Ausführungsempfehlungen und
-beispiele für die
Luftdichtheitsebene aufgenommen. |
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1. Februar 2002 |
Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass diewärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend dem Stand der Technik abgedichtet ist. Fugendurchlässigkeit außenliegender Fenster, Fenstertüren und Dachflächenfenster. Wird die Dichtheit mit einer Messung nach dem Differenzdruckverfahren überprüft, sind die im Anhang der EnEV genannten Grenzwerte einzuhalten. Es wird ein Bonus eingeführt, mit dem der Nachweis der Luftdichtheit "belohnt" wird. Es darf mit geringeren Lüftungswärmeverlusten gerechnet werden. Die Anrechnung
von Lüftungsanlagen ist nur mit Dichtheitsnachweis möglich. |
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16. Dezember 2002 |
Die Wichtigkeit der Luftdichtheit wird auch im europäischen Recht verankert. Bis Ende 2006 hätte die Richtlinie in nationale Gesetze und Verordnungen umgesetzt werden müssen. |
Fortsetzung bzw. Ergänzung folgt.
Diskussion zu dieser Chronologie: http://www.bau.de/forum/energie/637.htm#1080147627