Dipl.-Ing. Herbert Trauernicht, Gebäudemesstechnik, www.luftdicht.de |
LÜFTUNGSLOGGER-NEWS | 2020-22 | 24.12.2020 |
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Das aktuelle Exemplar der Lüftungslogger-Excelmappe hat die Versionsnummer 2021-3 |
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1.) Es wurde ein neuer CO2-Datenlogger in der Excelmappe eingeführt. Der CO2-Gehalt der Luft ist bekanntlich ein wichtiger Indikator für die Qualität der Raumluft. Die für die Verteilung von Viren mitverantwortlichen Aerosole verbreiten sich Hand in Hand mit dem ebenfalls durch die Atmung bestimmten CO2-Gehalt der Raumluft. Dadurch ist in letzter Zeit der CO2-Gehalt der Raumluft, z.B. in Schulklassen in den Focus gekommen. Für den CO2-Gehalt gibt es geeignete Messtechnik, sogenannte CO2-Ampeln und CO2-Datenlogger. Der Mensch hat keinen natürlichen Sensor zur Beurteilung der Luftqualität. Das Lüftungslogger-System ist für die Darstellung der Entwicklung des CO2-Gehalts der Luft bestens geeignet. Ich hatte schon 2013 den "Luftspion" als Datenlogger implementiert. Der wird jedoch nicht mehr hergestellt. Jetzt habe ich CO2-Monitor mit Datenlogger AIRCO2NTROL 5000 von Fa. Dostmann implementiert. Dieser Datenlogger zeichnet neben dem CO2-Wert die Raumluftfeuchte und -temperatur auf. Eine detaillierte Beschreibung ist in meinem Angebot zu diesem Datenlogger zu finden: https://www.luftdicht.de/lueftungslogger-stift-airco2ntrol5000.htm |
2.) Die Excelmappe Version 2021-3 steht zum Download bereit. In dieser Version wird der Datenlogger "Dostmann AIRCO2NTROL 5000" unterstützt. Es waren einige Ergänzungen erforderlich. Die Messdaten können als Basisdaten geladen werden, wobei die CO2-Werte in der Spalte abgelegt wird, in der normalerweise T2 liegt. CO2 wird in CO2/100 dargestellt. So kann der CO2-Wert sehr gut die Temperaturachse in den Diagrammen dargestellt werden.
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3.) Übergang zum Kleinunternehmer |
Im Dezember 2020 habe ich meinem Finanzamt mitgeteilt, dass ich ab 1.1.2021 als sogenannter Kleinunternehmer weiterarbeite. Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG berechne ab 1.1.2021 keine Umsatzsteuer. Diese führe ich nicht ab und kann sie deshalb auch nicht ausweisen. Manche Dinge kann ich zu einem reduzierten Preis anbieten, z.B. die Lizenzgebühr für die Excelmappe 45,00 statt 53,55 oder die Karteneinträge z.B. 30,- statt 35,70. Manche anderen Preise ändern sich kaum, weil der Vorsteuerabzug entfällt. Ich hoffe, dass ich auch mit dieser Neuerung mit meinen Kontakten weiterhin gut zusammenarbeiten kann. |
4.) Frohe Weihnachten! |
Ich wünsche Ihnen frohe Weihnachtstage und Mut und Gesundheit für das neue Jahr 2021! |
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