Dipl.-Ing.
Herbert Trauernicht, Gebäudemesstechnik |
Gegen den Pfusch am Bau |
Gegen den Pfusch am Bau können Sie viel tun. Durch Fehler bei der Planung und Ausführung entstehen in Deutschland jedes Jahr vermeidbare Bauschäden in Höhe von 3,4 Milliarden Euro. Hauptursache ist die heutige Art zu bauen: so schnell und preiswert wie nur irgend möglich. Mit einer ausführlichen Baubeschreibung sind Sie auf der sicheren Seite. Sie kann Ihre Planung erleichtern. Wenn der Anbieter und auch Sie das Formular ausfüllen, können Sie
Mein Tipp: Schreiben Sie die zu erreichende Luftwechselrate in der Baubeschreibung fest und sorgen Sie dafür, dass die Baubeschreibung Bestandteil Ihres Bauvertrages wird. Das obige Bild ist ein Auszug aus der Muster-Baubeschreibung der Verbraucherzentralen. Die Luftdichtigkeitsprüfung sollte Bestandteil Ihres Vertrages sein. Der Wert n50= 1,0 [1/h] sollte heute schon erreicht werden und stellt keine übertriebene Erwartung dar. Die gesetzlichen Grenzwerte, die im Falle eines Luftdichtheitsnachweises einzuhalten sind, gewährleisten keine befriedigenden Ergebnisse! Es sind lediglich tolerierbare Minimalanforderungen. Die DIN4108-7 bingt das sogar zum Ausdruck: "Die Einhaltung der Anforderungen an die Luftdichtheit schließt lokale Fehlstellen, die zu Feuchteschäden infolge von Konvektion führen können, nicht aus. Insbesondere bei Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung ist eine deutliche Unterschreitung des oben angegebenen Grenzwertes sinnvoll." Link: Verbraucherzentrale Thüringen Herausgeber der Muster-Baubeschreibung:
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