Dipl.-Ing.
Herbert Trauernicht, Gebäudemesstechnik |
Luftdichtheit in der "EnEV 2009" |
Sie wird beim Neubau bezüglich des Themas Luftdichtheit Neuerungen bringen. Neu ist z.B. beim Wohnungsbau der Weg der Berechnungen über ein Referenzgebäude, wie bisher schon beim Nichtwohngebäude. Im Folgenden werden die Vorgaben der EnEV 2009 auszugsweise vorgestellt, soweit sie die Luftdichtheit betreffen. Neuerungen sind rot markiert (Hinweis: Wer die komplette EnEV lesen möchte, findet Quellenhinweise unter http://www.enev-online.de) |
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Berücksichtigt ist die "Nichtamtliche Fassung der Änderungsverordnung ... |
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Anmerkung: bisher hießes: "... ist Anhang 4 Nr. 2 einzuhalten.". War das, was jetzt gelungen formuliert wurde, vielleicht auch bei den vorhergehenden EnEVs gemeint? |
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(2) Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass der zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderliche Mindestluftwechsel sichergestellt ist. § 3 (2) Zu errichtende Wohngebäude sind so auszuführen, dass die Höchstwerte des spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlusts nach Anlage 1 Tabelle 2 nicht überschritten werden. (3) Für das zu errichtende Wohngebäude und das Referenzgebäude ist der Jahres-Primärenergiebedarf nach einem der in Anlage 1 Nummer 2 genannten Verfahren zu berechnen. Das zu errichtende Wohngebäude und das Referenzgebäude sind mit demselben Verfahren zu berechnen. ... § 4 (2) Zu errichtende Nichtwohngebäude sind so auszuführen, dass die Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsfläche nach Anlage 2 Tabelle 2 eingehalten werden. (3) Für das zu errichtende Nichtwohngebäude und das Referenzgebäude ist der Jahres-Primärenergiebedarf nach einem der in Anlage 2 Nr. 2 oder 3 genannten Verfahren zu berechnen. Das zu errichtende Nichtwohngebäude und das Referenzgebäude sind mit demselben Verfahren zu berechnen. ... Anlage 4 (zu § 6) Wird bei Anwendung des § 6 Absatz 1 Satz 3 eine Überprüfung der Anforderungen nach § 6 Abs. 1 durchgeführt, darf der nach DIN EN 13 829 : 2001-02 bei einer Druckdifferenz zwischen innen und außen von 50 Pa gemessene Volumenstrom - bezogen auf das beheizte oder gekühlte Luftvolumen - bei Gebäuden - ohne raumlufttechnische Anlagen 3,0 h-1 und - mit raumlufttechnischen Anlagen 1,5 h-1 nicht überschreiten. Anlage 1
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