Dipl.-Ing.
Herbert Trauernicht, Gebäudemesstechnik |
Lüftungswärmeverlust durch Fahrschachtentrauchung |
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Bereits mehrfach haben Bauträger in Verhandlungen wegen eines
BDT diesen nicht durchführen lassen, da das Gebäude im (beheizten) Treppenhaus
einen Aufzugschacht enthielt, der aus Entrauchungsgründen eine Lüftungsöffnung
über Dach aufwies. Da die Aufzugstüren ebenfalls nicht luftdicht sind, fällt
ein solches Objekt bei der Prüfung meist durch. Quelle der Berechnungstabelle: www.lift-smoke-free.de. Die dort zur Verfügung gestellte Tabelle kann online für Ihre Berechnungen benutzt werden. |
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Für Aufzugsschächte sind die "Lüftung und Entrauchung im Brandfall" sicherzustellen.
In den Länderbauordnungen sind hierzu unterschiedliche Anforderungen enthalten:
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Hier ein Muster einer solchen Jalousie: |
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Alternativ kann man auch eine Lichtkuppel |
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Wer also in einem Neubau eine noch in "alter Bauweise" eingebaute dauerhafte
Entrauchung/Entlüftung über Dach vorfindet, darf sie (bei Prüfung A) nicht
abkleben, sondern muss im Prüfprotokoll vermerken, dass die dauerhafte Öffnung
nicht mehr den Forderungen der EnEV entspricht. |
Bitte dazu die Auslegung zur EnEV beachten: http://www.luftdicht.de/auslegung-der-enev.htm#Auslegung3 Demnach ist bei einem Dichtheitsnachweis nach EnEV Verfahren B anzuwenden und die dauerhaften Öffnungen dürfen für den Nachweis abgedichtet werden. Und ... 2. Unbeschadet davon gibt es sinnvolle technische Möglichkeiten, derartige Öffnungen/Einrichtungen verschließbar auszuführen. Auch Rauchabzugsöffnungen sind in der Regel geschlossen und können durch zweckdienliche Detektion oder manuell gesteuert geöffnet werden. Weiter ..."Geplante Undichtigkeiten", die aufgrund anderer Rechtsvorschriften (z. B. Landesbauordnungen) für den bestimmungsgemäßen Betrieb des Gebäudes eingebaut werden müssen und der dort vorgesehenen Größe entsprechen, werden von dieser Dichtheitsanforderung nicht erfasst. |