Dipl.-Ing. Herbert Trauernicht, Gebäudemesstechnik, www.luftdicht.de

LUFTDICHT-NEWS 90-2011 19.9.2011

 

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
dies sind die Luftdicht-News Nr. 90 mit Nachrichten zum Thema "Luftdichtheit der Gebäudehülle". Mit diesem Newsletter und meiner Internetseite
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1.
Blower Door - Ein Fachbegriff, der sich durchgesetzt hat, oder eine geschützte Wortmarke?

Beides trifft zu. Im August hat die BlowerDoor GmbH zahlreiche Firmen und Dienstleister angeschrieben mit der Aufforderung, das Wort "Blower Door" in jeglicher Schreibweise nicht mehr anzuwenden, wenn es nicht im Zusammenhang mit der Minneapolis BlowerDoor steht. Als Nachweis der Berechtigung hat sie auf die für sie 1998 eingetragene Wortmarke "Blower Door" verwiesen.

Ob der Begriff Blower Door im deutschen Sprachraum so glücklich ist, darüber kann man streiten. Kunden, die der englischen Sprache manchmal nicht so mächtig sind, kommen leicht mal ins Stocken: Sie brauchen eine "Blodo-Messung". Unbestreitbar ist, dass der Begriff Blower Door im Volk bekannter ist als das sperrige deutsche Wort "Luftdichtheit", das sich als Terminus in der Fachliteratur durchgesetzt hat. Das Wort "Blower-Door-Messung" müsste man mit "Luftdichtheitsmessung nach dem Differenzdruckverfahren" übersetzen. Man könnte noch "nach DIN 13829" dranhängen.

Das Erschrecken in der Fachwelt ist groß. Firmen und Fachverbände haben ihren Kunden bzw. Mitgliedern bereits empfohlen, auf das Wort Luftdichtheitsmessung auszuweichen. Andere, z.B. Hersteller und Vertreiber von alternativen Messsystemen erwägen, eine Löschung der eingetragenen Marke zu beantragen. Es gibt auch Überlegungen, das Wort "Blower Door" geschickt so einzusetzen, dass die Verwendung nicht anfechtbar sein soll. Z.B. "blower-door Prüfungen nach EN 13829".

Tatsache ist, dass das Wort in Förderprogrammen, Normen und Verordnungstexten Eingang gefunden hat. Z.B. in der offiziellen Begründung der ersten Energieeinsparverordnung von 2002 wird es benutzt.

Für das Anliegen des luftdichten Bauens wäre es optimal, wenn der Begriff "Blower Door" frei wäre. Dafür wäre eine Löschung der Marke erforderlich.

Herr Solcher vom Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen e.V. ist bereits vermittelnd tätig geworden.

Im Luftdicht-Forum wurde eine Reihe von Fakten und Meinungen zusammengetragen.

Nachtrag: Inzwischen sind schon Löschungsanträge gestellt worden (siehe Forum).
http://www.luftdicht-forum.de/showthread.php?t=779


2. Richtlinie "Ausführung luftdichter Konstruktionen und Anschlüsse"

Berufsverbände auf den Gebieten Elektro, Stuckateure und Zimmerer- und Holzbaugewerbe des Landes Baden Wüttemberg haben eine gemeinsame Richtlinie herausgebracht. Es werden sehr viele interessante Details behandelt. Die Schutzgebühr beträgt 34,- Euro. - Eine lohnende Lektüre!
http://www.stuck-verband.de/Richtlinie__Ausfuehrung_luftdichter_Konstruktionen_und_Anschluesse___I6915.whtml?lcr=ru


3.
Das Recht auf frische Luft
Feuchte Wohnungen sind ein Gesundheitsrisiko. Dr.-Ing. Thomas Hartmann beantwortet zehn Fragen zum Thema Lüftung.

http://bauwesen.weka.de/cgi-bin2/DM/t/hDzLm0EFI2d0ok0Q63f0EE


4.
Lüftung und Luftdichtigkeit - Luftdichtes Bauen versus Luftwechsel
Der Berufsverband Deutscher Baubiologen VDB e.V. lädt zu einem Bauphysiktag am 14. November 2011 in Fulda von 8:00 bis 17:00 Uhr ein. Ziel ist es, den TeilnehmerInnen einen Überblick über Problematiken und Lösungen in Bezug auf Lüftung und Luftdichtheit bei Gebäuden mit hohem Dämmstandard zu vermitteln.
http://www.baubiologie.net/termine/


5. Prof. Ing. Friedrich Mendel gestorben
Professor Mendel, der Gründer des Unternehmens METEG Ingenieurbüro Prof. Ing. Mendel & Partner GmbH ist am 29.7.2011 gestorben. Das Unternehmen METEG hat letztes Jahr die Zertifizierung von Luftdichtheits-Messdienstleistern nach ISO 20807 zusammen mit Sector Cert ins Leben gerufen.
http://www.blowerdoor.co.at/


6. Bestellung / Abbestellung

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Herausgeber:
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