Dipl.-Ing. Herbert Trauernicht, Gebäudemesstechnik, www.luftdicht.de |
LUFTDICHT-NEWS | 90-2011 | 19.9.2011 |
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Ob der Begriff Blower Door im deutschen Sprachraum so glücklich ist, darüber kann man streiten. Kunden, die der englischen Sprache manchmal nicht so mächtig sind, kommen leicht mal ins Stocken: Sie brauchen eine "Blodo-Messung". Unbestreitbar ist, dass der Begriff Blower Door im Volk bekannter ist als das sperrige deutsche Wort "Luftdichtheit", das sich als Terminus in der Fachliteratur durchgesetzt hat. Das Wort "Blower-Door-Messung" müsste man mit "Luftdichtheitsmessung nach dem Differenzdruckverfahren" übersetzen. Man könnte noch "nach DIN 13829" dranhängen. Das Erschrecken in der Fachwelt ist groß. Firmen und Fachverbände haben ihren Kunden bzw. Mitgliedern bereits empfohlen, auf das Wort Luftdichtheitsmessung auszuweichen. Andere, z.B. Hersteller und Vertreiber von alternativen Messsystemen erwägen, eine Löschung der eingetragenen Marke zu beantragen. Es gibt auch Überlegungen, das Wort "Blower Door" geschickt so einzusetzen, dass die Verwendung nicht anfechtbar sein soll. Z.B. "blower-door Prüfungen nach EN 13829". Tatsache ist, dass das Wort in Förderprogrammen, Normen und Verordnungstexten Eingang gefunden hat. Z.B. in der offiziellen Begründung der ersten Energieeinsparverordnung von 2002 wird es benutzt. Für das Anliegen des luftdichten Bauens wäre es optimal, wenn der Begriff "Blower Door" frei wäre. Dafür wäre eine Löschung der Marke erforderlich. Herr Solcher vom Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen e.V. ist bereits vermittelnd tätig geworden. Im Luftdicht-Forum wurde eine Reihe von Fakten und Meinungen zusammengetragen. Nachtrag: Inzwischen sind schon Löschungsanträge gestellt worden (siehe Forum). |
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