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1. Häuser atmen nicht - Keine Angst vor Dämmung Alte Häuser sind nicht auf Energieeffizienz ausgelegt. Dennoch schrecken manche Besitzer vor einer Fassadenerneuerung zurück. Nicht nur aus finanziellen Gründen, sondern auch, weil sie dem Irrglauben aufsitzen, das Haus würde dadurch anfälliger für Schimmel. http://www.n-tv.de/ratgeber/Keine-Angst-vor-Daemmung-article1619991.html
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2. Entscheidung zu Lüftung: Durchgehendes Lüften ist nicht zumutbar Kann in einer Wohnung Schimmelbildung nur durch durchgehendes Lüften vermieden werden, widerspricht dies den an eine normale Wohnnutzung zu stellenden Anforderungen. Eine Minderung ist gerechtfertigt, im vorliegenden Fall sogar bis zu 100 Prozent. Dies entschied das Amtsgericht München. http://www.glaswelt.de
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3. Planungstool Lüftungskonzept, Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen nach DIN 1946-6 Der Bundesverband für Wohnungslüftung e.V. hat ein sehr hilfreiches Planungstool herausgebracht, das hilft zu ermitteln, ob lüftungstechnische Maßnahmen bei der Planung eines Neubaus oder einer Sanierung erforderlich sind. Es kann kostenlos von der Internetseite des Verbandes heruntergeladen und lokal installiert werden. http://www.wohnungslueftung-ev.de
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4. Raumluft-Karte eingerichtet Mit dem zunehmenden Bewusstsein zum Thema Lüftungskonzept nimmt der Bedarf an Experten zu diesem Thema zu. Hier finden Sie Karten, die Ihnen die Suche nach einem Experten zum Thema Qualitätssicherung der Raumluft in Gebäuden und der Erstellung eines Lüftungskonzeptes erleichtern soll. Ziel dieser Karten ist auch, die Anfahrtswege zu minimieren. Mit Hilfe der Angebots- und Qualifizierungsangaben wird es Ihnen bald möglich sein, den passenden Experten zu finden. Experten können die Aufnahme über ein Anmeldeformular, jeweils neben der Karte beantragen. www.raumluft-karte.de
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5. Lüften nach Konzept DIN 1946-6: Lüftung von Wohnungen Der Bundesverband für Wohnungslüftung e.V. informiert mit einer Broschüre: "Mit Ausgabedatum Mai 2009 wurde nach mehrjähriger Überarbeitung die aktualisierte Lüftungsnorm DIN 1946-6 veröffentlicht. Damit ist sie für alle am Bau Beteiligten verbindlich. Sie schafft Regeln für die Belüftung von Wohngebäuden (Neubauten und Sanierungen) und legt Grenzwerte sowie Berechnungsmethoden für den notwendigen Luftaustausch fest. Sie defi niert erstmalig ein Nachweisverfahren, ob eine lüftungstechnische Maßnahme für ein Gebäude erforderlich ist...." http://service.enev-online.de/bestellen/vfw_091202_merkblatt_din1946_teil6_wohnungslueftung.pdf
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6. Bestellung / Abbestellung
Sie erhalten die Luftdicht-News, weil Sie
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möchten.
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Richtigstellung: Zu der Meldung "Neu in Österreich: Fachkraft für Luftdichtheitsprüfung von Gebäuden" in den vorletzten Luftdicht-News Nr. 82 bedarf es einer Richtigstellung: Die Zertifizierung erfolgt auf Basis eines eigenständigen Zertifizierungsschemas, dessen verantwortlicher Herausgeber die AS+ GmbH ist. Es trifft nicht zu, dass es sich hierbei um Personenzertifizierung nach einer ISO-Norm handelt. Abgesehen davon halte ich jede Anstrengung zur Qualifizierung für sinnvoll.
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