Dipl.-Ing. Herbert Trauernicht, Gebäudemesstechnik, www.luftdicht.de

LUFTDICHT-NEWS 74-2009 1.10.2009

 

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
dies sind die Luftdicht-News Nr. 74 mit Nachrichten zum Thema "Luftdichtheit der Gebäudehülle". Mit diesem Newsletter und meiner Internetseite
www.luftdicht.de informiere ich Sie über Neuigkeiten zum Thema.
Fragen können im Forum
www.luftdicht-forum diskutiert werden.
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 A.) Die BAFA fördert den Luftdichtheitstest ab 1.10.2009

Diese Meldung ist eine Extraausgabe der Luftdicht-News wert. Im Folgenden sind Auszüge aus der neuen BAFA-Richtlinie wiedergegeben, soweit der Luftdichtheitstest angesprochen ist. Die vollständige Richtlinie (21 Seiten) ist hier zu finden: Komplette Bafa-Richtlinien als PDF-File

Richtlinie über die Förderung der Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden vor Ort
- Vor-Ort-Beratung -
vom 10. September 2009
(Bundesanzeiger Nr. 144 vom 25.09.2009; S. 3360)

1. Zuwendungszweck
1.1....Thermografische Untersuchungen und Luftdichtigkeitsprüfungen nach DIN 13829 – so genannte Blower-Door-Tests - können als
Bestandteil einer Energiesparberatung wertvolle Einzelergebnisse beitragen....

2. Gegenstand der Förderung
... Zusätzliche Boni sind möglich, wenn die Beratung durch Empfehlungen zur Stromeinsparung, thermografische Untersuchungen oder Luftdichtigkeitsprüfungen nach DIN 13829 (sogenannte Blower-Door-Tests) ergänzt wird....

5. Art und Umfang der Zuwendung
5.1.3. Für die Durchführung einer Luftdichtigkeitsprüfung nach DIN 13829 (Blower-Door-Test) inklusive Integration der Ergebnisse in einen Vor-Ort-Beratungsbericht wird ein
Bonus in Höhe von 100,- Euro gewährt.

5.1.5. Eine Kumulierung von Boni in einer Beratung ist möglich mit Ausnahme von thermografischen Untersuchungen und Luftdichtigkeitsprüfungen. In diesen Fällen ist nur entweder eine Maßnahme nach Ziffer 5.1.2 oder nach Ziffer 5.1.3 förderfähig.

Zusätzliche Mindestanforderungen für Thermografie, Blower-Door und Stromeinsparberatung (Anlage 2 zur Richtlinie)
...
B. Integration von Luftdichtigkeitsprüfungen nach DIN 13829 (Blower-Door-Tests)

Die Durchführung von Luftdichtigkeitsprüfungen eines Gebäudes hat nach anerkannten Regeln der Technik durch qualifizierte Personen und mit Hilfe dafür geeigneter technischer Hilfsmittel zu erfolgen. DIN 13829 Februar 2000 "Wärmetechnisches Verhalten von Gebäuden – Bestimmung der Luftdurchlässigkeit von Gebäuden – Differenzdruckverfahren"- ist zu beachten.

Die Ergebnisse sind in einem getrennten Abschnitt des Beratungsberichts, der auch aus der Inhaltsangabe hervorgehen muss, zu dokumentieren. Sie bestehen aus:

− der Beschreibung des Messverfahrens nach Verfahren A der DIN 13829,

− der Erläuterung des Messprotokolls, welches im Anhang zum Bericht einzufügen ist sowie

− einer textlichen Beschreibung der festgestellten Schwachstellen

Schlussfolgerungen und Empfehlungen sind erforderlich, können aber an geeigneter Stelle des Beratungsberichts nach den Regelungen der Anlage 1 verarbeitet werden.

 

B.) Welche Qualifizierungsangebote gibt es?

Die Luftdichtheitsprüfungen müssen durch "qualifizierte Personen" durchgeführt werden. Auf der Seite Wer darf messen? habe ich Qualifizierungsangebote zusammengetragen. Diese Liste wird aktualisiert, wenn neue Angebote bekannt werden. Qualifizierte Dienstleister können sich mit ihren Qualifizierungsangaben in die Luftdicht-Karte eintragen lassen.

C.) Fragen im Forum

Aufkommende Fragen zur BAFA-Förderung können im Luftdicht-Forum diskutiert werden.
http://www.luftdicht-forum.de/forumdisplay.php?f=63

D.) Bestellung / Abbestellung

Sie erhalten die Luftdicht-News, weil Sie in der Vergangenheit darum gebeten haben. Aus dem Verteiler können Sie sich über das Eingabeformular auf meiner Internetseite austragen, wenn Sie sie nicht mehr erhalten möchten.

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Dipl.-Ing.  Herbert Trauernicht
vom FLiB zertifizierter Prüfer der Gebäudeluftdichtheit  im Sinne der Energieeinsparverordnung
Gebäudemesstechnik
31319 Sehnde
Tel.: 05132  93728
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