Dipl.-Ing. Herbert Trauernicht, Gebäudemesstechnik, www.luftdicht.de |
LUFTDICHT-NEWS | 74-2009 | 1.10.2009 |
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Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter
Leser, |
A.) Die BAFA fördert den Luftdichtheitstest ab 1.10.2009 Diese Meldung ist eine Extraausgabe der Luftdicht-News wert. Im Folgenden sind Auszüge aus der neuen BAFA-Richtlinie wiedergegeben, soweit der Luftdichtheitstest angesprochen ist. Die vollständige Richtlinie (21 Seiten) ist hier zu finden: Komplette Bafa-Richtlinien als PDF-File Richtlinie über die Förderung der Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden vor Ort |
1. Zuwendungszweck 2. Gegenstand der Förderung 5. Art und Umfang der Zuwendung 5.1.5. Eine Kumulierung von Boni in einer Beratung ist möglich mit Ausnahme von thermografischen Untersuchungen und Luftdichtigkeitsprüfungen. In diesen Fällen ist nur entweder eine Maßnahme nach Ziffer 5.1.2 oder nach Ziffer 5.1.3 förderfähig. Zusätzliche Mindestanforderungen für Thermografie, Blower-Door und Stromeinsparberatung (Anlage 2 zur Richtlinie) Die Durchführung von Luftdichtigkeitsprüfungen eines Gebäudes hat nach anerkannten Regeln der Technik durch qualifizierte Personen und mit Hilfe dafür geeigneter technischer Hilfsmittel zu erfolgen. DIN 13829 Februar 2000 "Wärmetechnisches Verhalten von Gebäuden – Bestimmung der Luftdurchlässigkeit von Gebäuden – Differenzdruckverfahren"- ist zu beachten. Die Ergebnisse sind in einem getrennten Abschnitt des Beratungsberichts, der auch aus der Inhaltsangabe hervorgehen muss, zu dokumentieren. Sie bestehen aus: − der Beschreibung des Messverfahrens nach Verfahren A der DIN 13829, − der Erläuterung des Messprotokolls, welches im Anhang zum Bericht einzufügen ist sowie − einer textlichen Beschreibung der festgestellten Schwachstellen Schlussfolgerungen und Empfehlungen sind erforderlich, können aber an geeigneter Stelle des Beratungsberichts nach den Regelungen der Anlage 1 verarbeitet werden. |
B.) Welche Qualifizierungsangebote gibt es? Die Luftdichtheitsprüfungen müssen durch "qualifizierte Personen" durchgeführt werden. Auf der Seite Wer darf messen? habe ich Qualifizierungsangebote zusammengetragen. Diese Liste wird aktualisiert, wenn neue Angebote bekannt werden. Qualifizierte Dienstleister können sich mit ihren Qualifizierungsangaben in die Luftdicht-Karte eintragen lassen. Aufkommende Fragen zur BAFA-Förderung können im Luftdicht-Forum diskutiert werden. Sie erhalten die Luftdicht-News, weil Sie in der Vergangenheit darum gebeten haben. Aus dem Verteiler können Sie sich über das Eingabeformular auf meiner Internetseite austragen, wenn Sie sie nicht mehr erhalten möchten. ################################
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