2. Energieverschwendung in Belüftungssystemen für Aufzugschächte Durch die hohen Druckunterschiede im Schacht entstehen Strömungsgeschwindigkeiten von 1,5 bis 2 m/sek in der dauerhaft angebrachten Entrauchungsöffnung. Ohne technische oder rechtliche Notwendigkeit wird hier Heizenergie verschwendet. Weitere negative Begleiterscheinungen sind häufig störende Pfeifgeräusche an den Aufzugtüren und eine starke Verschmutzung der Aufzugstechnik im Schacht. http://www.hlk.co.at/upload/Pdf/Fachartikel/btr_0508.pdf
3. Berechnungstool: Lüftungswärmeverlust
durch Fahrschachtentrauchung Die Firma "BTR Brandschutz-Technik und Rauchabzug GmbH" stellt ein Tool zur Berechnung des Lüftungswärmeverlustes durch Fahrschachtentrauchung
mit dauerhaft angebrachter Entrauchungsöffnung zur Verfügung:
http://www.btr-hamburg.de/de/Waermeverlust.html
4. Bedeutung der Luftdichtheit wächst weiter mit der EnEV 2009 Die energetischen Forderungen der EnEV 2009 gegenüber dem Stand der EnEV 2007 sind um ca. 30 % angehoben worden. Für Wohngebäude ist nun der Vergleich mit einem Referenzgebäude gleicher Geometrie, Nutzfläche und Ausrichtung zu machen. Der Primärenergiebedarf darf den des Referenzgebäudes nicht überschreiten. Die technische Gebäudeausrüstung des Referenzgebäudes weist als Lüftungssystem eine bedarfsgerecht geregelte Abluftanlage mit einem zentralen Gleichstromventilator aus. Dementsprechend ist bei dem Referenzgebäude auch ein Dichtheitsnachweis vorgesehen. Werden die Gebäude mit Fensterlüftung ausgeführt, muss eine energetische Kompensation erfolgen. www.lunos.de/fileadmin/user_upload/newsletter/09-08_EnEV_2009____EEWaermeG.pdf
5. Begriff "Passivhaus" nicht geschützt Ein Kaufvertrag über ein neues "Passivhaus" muss so detailliert wie möglich sein - denn dieser Begriff ist nicht gesetzlich geschützt. Deshalb sollte der Käufer im Vertrag verankern, was er erwartet, rät der Verband Privater Bauherren (Berlin). Ein Passivhaus sollte maximal 1,5 Liter Heizöl oder 1,5 Kubikmeter Erdgas pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr verbrauchen. Wichtig dafür ist auch, dass das Haus absolut winddicht ist; dies lässt sich per "Blower-Door-Test" prüfen - auch diese Prüfung sollte im Vertrag verankert sein. http://www.morgenpost.de/printarchiv/immobilien/article950798/Begriff_Passivhaus_nicht_geschuetzt.html
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