Dipl.-Ing. Herbert Trauernicht, Gebäudemesstechnik, www.luftdicht.de

LUFTDICHT-NEWS 61-2008 9.8.2008

 

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
dies sind die Luftdicht-News Nr. 61 mit Nachrichten zum Thema "Luftdichtheit der Gebäudehülle". Mit diesem Newsletter und meiner Internetseite
www.luftdicht.de informiere ich Sie über Neuigkeiten zum Thema.
Fragen können im Forum
www.luftdicht-forum diskutiert werden.         
Zum Luftdicht-News-Archiv

 
1.
Messnorm zur Differenzdruckmessung DIN 13829 genießt "Gemeinfreiheit"
Muss man zunächst tief in die Tasche greifen, um sich umfassend kundig zu machen?
Ich finde, ein Dienstleister für Luftdichtheitsmessungen muss wenigstens über die DIN 13829 verfügen, um im Zweifelsfall nachschlagen zu können.
Gerade diese Norm DIN 13829 genießt zum Glück Gemeinfreiheit. Sie untersteht also nicht dem Urheberrecht!
Näheres siehe:
http://www.luftdicht.de/gemeinfreiheit-din-normen.htm

2. EnEG 2009 - Energieeinsparungsgesetz wird erneut geändert
Das Energieeinsparungsgesetz - kurz: EnEG - wird erneut geändert.
Die Bundesregierung hat am 18. Juni 2008 den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes beschlossen. Diese Gesetzesänderung ist Bestandteil des Integrierten Energie- und Klimaprogramms der Bundesregierung.
http://www.enev-online.de/eneg/eneg_2008.06.18_energieeinsparungsgesetz_kabinettsbeschluss_aenderungen_eneg.htm


3. Portal zur Frischlufttechnik

Das Portal www.frischlufttechnik-iq.de von Herrn Hartmut Grotjan (Frischluft-IQ GmbH) aus Ovelgönne wurde in Kooperation mit der HLK (Universität Stuttgart), dem TZWL/FH Dortmund (Prof. Dipl. Ing. Peter Müller) und der Hochschule Bremerhaven (Prof. Dr. Ing. T. Juch) erstellt, und im Januar 2008 freigeschaltet.
Die Plattform bietet aktuelle Informationen zu allen Bereichen der kontrollierten Wohnungslüftung, flankiert durch eine virtuelle Messe, Fachartikel, Produkt-/Systeminfos und Projektdokumentationen.

www.frischlufttechnik-iq.de

4. Neuster Stand der Diskussion um Verfahren A/B
Der Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen E.V. machte einen erneuten Vorstoßzur EnEV 2009. Er schlägt in einem Schreiben vom Februar 2008 an das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vor, den EnEV 2009-Entwurf so zu ändern, dass zukünftig Verfahren A (Gebäude im Nutzungszustand) anzuwenden ist.
Der FLiB konnte sich mit dem Anliegen nicht durchsetzen, den Nachweis nach DIN EN 13829 auf Verfahren A einzugrenzen.
Der Werdegang der Diskussion ist hier nachzulesen:
http://www.luftdicht.de/auslegung-der-enev.htm#FLiB3

5. Bestellung / Abbestellung
Sie erhalten die Luftdicht-News, weil Sie in der Vergangenheit darum gebeten haben. Aus dem Verteiler können Sie sich über das 
Eingabeformular auf meiner Internetseite austragen, wenn Sie sie nicht mehr erhalten möchten.

################################
Dipl.-Ing.  Herbert Trauernicht
vom FLiB zertifizierter Prüfer der Gebäudeluftdichtheit  im Sinne der Energieeinsparverordnung
Gebäudemesstechnik
31319 Sehnde
     Tel.: 05132  93728
  E-Mail:
htrauernicht@luftdicht.de
Internet:  
www.luftdicht.de
Forum:
www.luftdicht-forum.de
################################
Dieser Newsletter hat 2426 Abonnenten.

-------Werbung:--------------
Ich möchte Sie gerne noch auf folgende Geräte aus meinem Angebot hinweisen:

1.) Lüftungslogger, mit dem Sie Raumklimadaten kontinuierlich aufzeichnen  und auswerten können. Weitere Informationen finden Sie auf meiner Seite
http://www.luftdicht.de/lueftungslogger.htm

2.) Wärmebildkamera zu einem erschwinglichen Preis:
http://www.luftdicht.de/waermebildkamera.htm