Dipl.-Ing.
Herbert Trauernicht, Gebä udemesstechnik |
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LUFTDICHT-NEWS | 3-2001 | 9.8.2001 |
  | Dipl.-Ing.
Herbert Trauernicht, Gebä udemesstechnik - Mitglied im Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen - Eddenwiese 11 31319 Sehnde-Ilten Tel.: 05132 / 93728 Fax: 05132 / 93729 E-Mail: htrauernicht@luftdicht.de |
Qualitä tssicherung
bei Bauvorhaben: Gebä udedichtigkeitsprü fung, Blower-Door-Messung, Wincon-Verleih, Thermografie, Langzeit-Klimamessung (Feuchte, Temperatur), proKlima Energie-Pass Erstellung Internet: www.luftdicht.de |
Bauherren sollten
Energiespar-Verordnung beachten Wer kü nftig ein Haus bauen oder kaufen will, sollte bereits jetzt die im Jahr 2002 in Kraft tretende neue Energiesparverordnung beachten. Diese mache den Niedrigenergiehaus-Standard zur Regel und beziehe dabei den gesamten Energiebedarf eines Gebä udes mit ein, teilt die Bayerische Landesbausparkasse mit. So werde die Obergrenze fü r den Verbrauch von Ö l und Gas auf 7 Liter pro Quadratmeter und Jahr begrenzt. In der noch gü ltigen Wä rmeschutzverordnung von 1995 liege der zulä ssige Verbrauch noch bei 11 Litern. Neben moderner Heizungstechnik sollen auch eine verbesserte Wä rmedä mmung und die aktive und passive Nutzung von Solarenergie den Energieverbrauch verringern, heiß t es weiter. Auch Isolierfenster spielten dabei eine Rolle. Fü r " nachgewiesen luftdichte Gebä ude" werde es einen Bonus geben. Auch fü r den bisherigen Gebä udebestand sehe die Verordnung, die noch den Bundesrat passieren muss, Verä nderungen vor. So mü ssten bei rund 2 Millionen Hä usern die vor dem 1. Oktober 1978 eingebauten Heizkessel erneuert werden. (gms) Quelle: Immowelt-Redaktion vom: 06.08.2001 www.immowelt.de |
Diese Meldung ist zu ergä nzen:
Die Energieeinsparverordnung hat jetzt alle parlamentarischen Hü rden genommen. Der Bundesrat hat am 13.7.01 zugestimmt.
In der gemeinsame Pressemitteilung  des BMWi und BMVBW vom 13.07.2001 steht: „...Es kann jetzt mit einem Inkrafttreten der neuen Verordnung noch in diesem Jahr, spä testens aber Anfang kommenden Jahres gerechnet werden....“ (1)
Zum Thema Luftdichtheit von Hä usern gibt es mit der EnEV folgende Neuerungen:
Die EnEV geht davon aus, dass die Hä user luftdichter geworden sind, und setzt bei der Berechnung der Lü ftungswä rmeverluste eine Luftwechselrate von 0,7 1/h (statt 0,8 bei der WSchV95) an. Wenn der Luftdichtheitsnachweis durchgefü hrt wird, darf bei der Berechnung der Lü ftungswä rmeverluste mit einer weiter verringerten Luftwechselrate von 0,6 1/h gerechnet werden. Letztere fü hrt rechnerisch zu einem um
5,6 kWh/m² a kleineren Wert fü r die Lü ftungswä rmeverluste. Das ist erheblich! (1 Liter Ö l entspricht 10 kWh)
Ersteller von Energiebedarfsberechnungen meinen, dass der Dichtheitsnachweis (Blower-Door-Test) mit der EnEV zum Standard werden wird. Fü r Hä user mit Lü ftungsanlage ist der Luftdichtheitsnachweis zukü nftig vorgeschrieben. Die Herleitung dieses Rechenergebnisses (2) kann ich Ihnen auf Wunsch zukommen lassen. Den Text der Energieeinsparverordnung sende ich Ihnen gerne auf CD (gegen DM 5,- vorab in Briefmarken) zu. Er steht auch auf meiner Internetseite (1) frei zur Verfü gung.
Mit diesen „Luftdicht-News“ mö chte ich als Dienstleister fü r Luftdichtheitsmessungen (Blower-Door-Test) Interessenten und Kunden ü ber neueste Entwicklungen zum Thema informieren. Ausfü hrlichere Informationen finden Sie auf meiner Internetseite www.luftdicht.de . Meine Preisliste (3) sende ich Ihnen auf Wunsch gerne zu.
1) http://www.luftdicht.de/download.htm
2) http://www.luftdicht.de/lueftungswaermebedarf.htm
3) http://www.luftdicht.de/preisliste.htm
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Mit freundlichem Gruß                                                                                     Platz fü r Ihren Stempel:
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