Dipl.-Ing. Herbert Trauernicht, Gebäudemesstechnik, www.luftdicht.de

LUFTDICHT-NEWS 106-2016 25.10.2016

 

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
dies sind die Luftdicht-News Nr. 106 mit Nachrichten zum Thema "Luftdichtheit der Gebäudehülle". Mit diesem Newsletter und mit meiner Internetseite
www.luftdicht.de informiere ich Sie über Neuigkeiten zum Thema.
Fragen können im Forum
www.luftdicht-forum diskutiert werden.
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Einen Dienstleister für Luftdichtheitsmessungen in Ortsnähe finden Sie mit Hilfe der Luftdicht-Karte www.luftdicht-karte.de


Die Luftdicht-News gefallen Ihnen? Kollegen in Ihrem Netzwerk freuen sich über einen Tipp von Ihnen.


1.) Was bringt die neue Norm ISO 9972 für Gebäude-Luftdichtheitsmessungen?
Diesem Thema wird im Luftdichtforum mit Erfolg nachgegangen:
http://www.luftdicht-forum.de/showthread.php?t=1193

2.) Es gibt sie, die weitgehende Kopierfreiheit von Normen für Sachverständige
Dies wird ermöglicht durch § 45 UrhG - "den vergessenen Paragraphen"!
§ 45 Abs. 1 UrhG gestattet in Gerichts- und Verwaltungsverfahren die Herstellung von Kopien von allen urheberrechtlich geschützten Werken, auch von Normen.

Für den juristisch Interessierten: Dazu gibt es eine ausführliche Abhandlung von Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Horst Fabisch: http://www.blog-baurecht.de/text-26/

Zwei wichtige Punkte für die Kopierfreiheit sollte man wissen:

  1. Es muss für den Kopieranlass in einem Gerichts- oder einem Verwaltungsverfahren handeln. Ein Verwaltungverfahren ist z.B. ein Bauantrag oder ein Dichtheitsnachweis nach Energieeinsparverordnung. Letzteres ist für den Dienstleister ein Standardfall.
     
  2. Es kann einen keiner zwingen, die Kopie nach Abschluss des Verfahrens zu vernichten. Es gibt sogar eine Aufbewahrungspflicht für Geschäftsunterlagen.

http://www.luftdicht-forum.de/showthread.php?t=1199


3.) Neues Angebot an Handwerker-Ventilatoren?

In der Messpraxis macht man als Messdienstleister immer wieder die Erfahrung, dass es nützlich wäre, wenn die Bauakteure bei der Ausführung der die Luftdichtheit berührenden Arbeiten testweise einen Differenzdruck aufbauen könnten.

Zu diesem Zweck habe ich schon vor Zeiten Luftdicht-Ventilator-Karte eingeführt. Diese Karte ist leider noch nicht so gut bestückt, dass der Verleih flächendenckend möglich ist. Siehe Beitrag Handwerker-Ventilator im Luftdicht-Forum

Ich biete hiermit allen Anbietern eine Eintragung in die Ventilator-Karte http://www.luftdicht-karte.de/ventilator/
für die ersten 3 Jahre zum halben Preis an. Das Angebot gilt bis 31.12.2016. Hier gehts zum Anmeldeformular:
Antragsformular für die Aufnahme in die Luftdicht-Ventilator-Karte

http://www.luftdicht-forum.de/showthread.php?t=1192


4.) Neu: Powerpoint-Präsentationen zum Lüftungslogger von www.luftdicht.de

Um dem interessierten Leser das Kennenlernen des Lüftungsloggersystems zu erleichtern, habe ich eine Reihe
neuer Powerpoint-Präsentationen online gestellt.
http://www.luftdicht.de/lueftungslogger-bibliothek/dokumente.htm


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Herausgeber:
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Fa. Dipl.-Ing. Herbert Trauernicht, Gebäudemesstechnik
Eddenwiese 11
31319 Sehnde
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http://www.luftdicht.de/lueftungslogger.htm