Dipl.-Ing. Herbert Trauernicht, Gebäudemesstechnik, www.luftdicht.de
 

Bauphysikalische Schutzmaßnahmen, Wärmeschutz, Luftdurchlasswiderstand TGL 10 686, Blatt 6, August 1965


"Der Wärmeverlust infolge Luftdurchlässigkeit von Außenbauteilen darf
im Wohnungs- und Gesellschaftsbau höchstens 10%
im Industriebau höchstens 20%
des Wärmedurchgangs (k) betragen."

Es wird ein Luftdurchlasswiderstand (Ra) definiert, der in Abhängigkeit von dem geforderten Wärmedurchgangswiderstand (Ro) und der rechnerischen Windgeschwindigkeit (w) ermittelt wird.

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