Dipl.-Ing.
Herbert Trauernicht, Gebäudemesstechnik |
EU-Richtlinie 2010 |
Das Thema Luftdichtheit findet sich als Fundstelle im Anhang I unter Punkt "3.d" wieder. Da die Entwicklung rapide Richtung Nullenergiehaus geht, ist das jedoch Thema so selbstverständlich, dass es ohne eine luftdichte Gebäudehülle und entsprechenden Dichtheitnachweis gar nicht mehr gehen wird. Angemessen wäre statt der Formulierung "..., die auch die Luftdichtheit umfassen kann,..." die Formulierung "..., die auch die Luftdichtheit umfasst,..." gewesen. Stand: 14.12.2009 Rat der Europäischen Union: Anpassung des Entwurfs der EU-Richtlinie |
Entwurf RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung) ...
1. Die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes ist anhand der Energiemenge zu bestimmen, die rechnerisch oder tatsächlich verbraucht wird, um den unterschiedlichen Erfordernissen im Rahmen der üblichen Nutzung des Gebäudes gerecht zu werden, und wird durch den Energiebedarf für Heizung und Kühlung (Vermeidung von übermäßiger Erwärmung) zur Aufrechterhaltung der gewünschten Gebäudetemperatur durch den Warmbrauchwasserbedarf dargestellt. 2. ... 3. Bei der Festlegung der Berechnungsmethode sind mindestens folgende Aspekte zu berücksichtigen: c) Klimaanlagen, .... d) natürliche oder mechanische Belüftung, die auch die Luftdichtheit umfassen kann, e) eingebaute Beleuchtung ....
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