Dipl.-Ing. Herbert Trauernicht, Gebäudemesstechnik
 

 EU-Richtlinie 2010 


Im November 2009 haben sich die Minister der EU-Länder auf eine novellierte Gebäuderichtlinie geeinigt. Diese soll voraussichtlich noch in diesem Frühling von Europäischen Parlament abgesegnet werden und ab Sommer 2010 in Kraft treten. Die komplette Textfassung finden Sie bei
EnEV-online.

Das Thema Luftdichtheit findet sich als Fundstelle im Anhang I unter Punkt "3.d" wieder. Da die Entwicklung rapide Richtung Nullenergiehaus geht, ist das jedoch Thema so selbstverständlich, dass es ohne eine luftdichte Gebäudehülle und entsprechenden Dichtheitnachweis gar nicht mehr gehen wird.

Angemessen wäre statt der Formulierung "..., die auch die Luftdichtheit umfassen kann,..." die Formulierung "..., die auch die Luftdichtheit umfasst,..." gewesen.

Stand: 14.12.2009  Rat der Europäischen Union: Anpassung des Entwurfs der EU-Richtlinie

 

 

Entwurf

RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

(Neufassung)

...


ANHANG I
Allgemeiner Rahmen für die Berechnung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (gemäßArtikel 3)

1. Die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes ist anhand der Energiemenge zu bestimmen, die rechnerisch oder tatsächlich verbraucht wird, um den unterschiedlichen Erfordernissen im Rahmen der üblichen Nutzung des Gebäudes gerecht zu werden, und wird durch den Energiebedarf für Heizung und Kühlung (Vermeidung von übermäßiger Erwärmung) zur Aufrechterhaltung der gewünschten Gebäudetemperatur durch den Warmbrauchwasserbedarf dargestellt.

2. ...

3. Bei der Festlegung der Berechnungsmethode sind mindestens folgende Aspekte zu berücksichtigen:

c) Klimaanlagen, ....

d) natürliche oder mechanische Belüftung, die auch die Luftdichtheit umfassen kann,

e) eingebaute Beleuchtung ....