Information zur Richtlinie 92/42/EWG
Die CE-Kennzeichnung
Konformitätsbewertung im gesetzlich geregelten
Bereich
Mit der CE-Kennzeichnung wird die Übereinstimmung mit den
einschlägigen Richtlinien dokumentiert. Sie wird vom Hersteller direkt am
Produkt angebracht. In vielen Fällen wird eine neutrale Stelle eingeschaltet,
die von den einzelstaatlichen Aufsichtsbehörden bei der EU-Kommission benannt
wird (benannte/notifizierte Stelle).
Z.B. DIN CERTCO ist eine in Deutschland
von der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik akkreditierte, vom
Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung anerkannte und von der Europäischen
Kommission benannte Prüf- und Zertifizierungsstelle (Notified Body). Sie erteilt
die Baumusterprüfbescheinigung im Rahmen der Richtlinie 92/42/EWG
.Diese Richtlinie kann kostenlos angefordert werden beim
Referat Öffentlichkeitsarbeit
Bayrisches Staatsministerium für Wirtschaft,
Verkehr und Technologie
80525 München
Fax: 089 2162-2760