Dipl.-Ing. Herbert Trauernicht, Gebäudemesstechnik
 

Das Blower-Door-Messverfahren


Mit der Blower-Door-Messung steht ein standardisiertes Messmittel zur Verfügung, die Luftdichtheit eines Gebäudes quantitativ zu erfassen. Es wird dabei ermittelt, wie oft das Luftvolumen des Gebäudes bei einer bestimmten Druckdifferenz zur Außenluft pro Stunde ausgetauscht wird. Um diesen Differenzdruck aufzubauen, wird in eine offene Außentür (Eingangstür oder Balkontür) ein Rahmen eingesetzt, der mit einer Folie bespannt ist. In einer Öffnung der Folie befindet sich ein Ventilator. Die Drehzahl des Ventilators wird so geregelt, dass sich ein definierter Druck zwischen Außen- und Innenraum einstellt. Um diesen Druck aufrechtzuerhalten muss der Ventilator, wie man sich leicht vorstellen kann, einen so hohen Volumenstrom fördern, wie durch Leckstellen des Gebäudes entweicht. Um zu einer aussagekräftigen Kenngröße (n50) der Luftdichtheit zu kommen, wird der gemessene Volumenstrom durch das Volumen des Gebäudes geteilt.

Während die Druckdifferenz aufgebaut ist (Unterdruck im Haus) können Leckstellen in der Gebäudehülle leicht gefunden werden. Schon mit der bloßen Hand lassen sich die Leckstellen ertasten. Es zieht sozusagen aus allen Ritzen. Weitere Hilfsmittel zum Orten der Leckstellen sind Rauchspender, Luftgeschwindigkeitsmesser und die Thermografie.


Das Blower-Door-Messverfahren (auch Differenzdruck-Messverfahren genannt) ist in der Norm
DIN-EN 13829 :2001-02 "Bestimmung der Luftdurchlässigkeit von Gebäuden"
definiert. Diese Norm kann beim
beim Beuth-Verlag bezogen werden.

Auszüge aus der DIN können Sie hier nachlesen: Auszüge aus DIN13829. Diese DIN unterliegt nicht dem Urheberschutz, da sie in der EnEV 2002 zitiert wird, ohne dass der Wortlaut wiedergegeben wird. (siehe dazu http://www.enev24.de/forum1/board.php?boardid=6)

In dieser Norm sind zwei Verfahren (Verfahren A und Verfahren B) beschrieben, auf das bei der Festlegung von Grenzwerten Bezug genommen wird. DIN4108-7 legt Grenzwerte fest, die sich auf das Verfahren A beziehen. Die EnEV2002/2004 dagegen lässt offen, welches Verfahren anzuwenden ist. Die Verfahren unterscheiden sich lediglich in dem Umfang, in dem vorhanden Öffnungen während der Messung abgedichtet werden müssen.

Erst mit EnEV2014 ist im Verordungstext festgelegt, dass das Verfahren B bei einem Dichtheitsnachweis nach EnEV anzuwenden ist. Vorher wurde das jeweils in Auslegungen entschieden.

Eine Expertengruppe hat eine Checkliste zur Gebäudepräparation nach Verfahren B entwickelt, die zur Diskussion steht:
http://www.luftdicht-forum.de/showthread.php?t=1025