Dipl.-Ing. Herbert Trauernicht, Gebäudemesstechnik, www.luftdicht.de

LUFTDICHT-NEWS 87-2011 17.2.2011

 

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
dies sind die Luftdicht-News Nr. 87 mit Nachrichten zum Thema "Luftdichtheit der Gebäudehülle". Mit diesem Newsletter und meiner Internetseite
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1. Neue Auslegung zu §6 EnEV 2009

Leitsatz: Bei der Berücksichtigung eines Luftdichtheitsnachweises im Rahmen der Berechnung von Nichtwohngebäuden ist es ausreichend, den Luftdichtheitsnachweis (die Blower-Door-Messung) ausschließlich für diejenigen Zonen eines Gebäudes zu führen, für die die entsprechende Dichtheitseigenschaft in den Nachweisrechnungen Berücksichtigung finden soll.

http://www.dibt.de/de/data/EnEG_Staffel14.pdf


2. Verfahren B darf bei der Einstufung in Kategorie I angewandt werden.

Etwas versteckt wird in der unter 1. genannten Auslegung auch eine bisher offene Frage geklärt (siehe  http://www.luftdicht.de/auslegung-der-enev.htm#Brief-an-Nds-Ministerium-25-02-2010). Bei der Einstufung in die Kategorie I darf ebenfalls Verfahren B angewandt werden. Es sind somit nicht  zwei Messungen erforderlich, wie man zunächst vermuten konnte. (Erklärung: DIN V 18599-2 sieht an sich eine Messung nach Verfahren A vor. Die EnEV-Auslegung jedoch Verfahren B.)
Punkt 3 der Antwort:
"Voraussetzung für eine Einstufung in Kategorie I ist dabei die Durchführung einer "Dichtheitsprüfung nach Fertigstellung". Davon darf für Berechnungen nach der EnEV 2009 auch ausgegangen werden, wenn bei der Dichtheitsprüfung nach dem oben unter Nummer 2 genannten Verfahren vorgegangen wird." (Anmerkung: Unter Nummer 2 wird Prüfverfahren B nach DIN EN 13829 genannt.)
http://www.luftdicht.de/auslegung-der-enev.htm#Auslegung14


3.  FLiB-Hinweis zum Thema Verfahrens A oder B wurde präzisiert.
Erfreulicherweise hat der FLiB seinen Beschluss, sich der Auslegungspraxis anzupassen, jetzt auch begründet und präzisiert. Rechtssicherheit der Prüfberichte liegt im Interesse eines jeden Messdienstleisters!

http://www.luftdicht.de/auslegung-der-enev.htm#FLiB4


4. Haftungsrisiko des Luftdichtheitsmessers

Im Luftdicht-Forum gibt es einen interessanten Hinweis auf ein Gerichtsurteil, das auch den Luftdichtheits-Messdienstleister betreffen könnte.
http://www.luftdicht-forum.de/showthread.php?t=379 


5.
06.05.2011: 6. Internationales BlowerDoor-Symposium
Das eintägige Internationale BUILDAIR-Symposium richtet sich klar an die Luftdichtheits-Praktiker und bietet das Neueste aus Normung und Wissenschaftlich Technischem Arbeitskreis (WTA), zeigt aktuelle Wege und Verfahren der Qualitätssicherung bei Luftdichtheitsmessungen und behandelt verschiedene Spezialmessungen. Wir diskutieren den aktuelle Stand der Klebetechnik inklusive Normung und schauen wie gewohnt über den Tellerrand, um mit den europäischen Kollegen Erfahrungen auszutauschen.

http://www.e-u-z.eu/euz-akademie/tagungen.html


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