Dipl.-Ing.
Herbert Trauernicht, Gebäudemesstechnik |
Gemeinfreiheit der DIN EN 13829 |
Anhang 4, Absatz 2: Wird
eine Überprüfung der Anforderungen nach § 5 Abs. 1 durchgeführt,
so darf der nach Die Frage ist immer wieder, ob solche Normen, die quasi Verordnungscharakter haben, noch dem Urheberrecht unterliegen oder ob sie wie der Verordnungstext selbst "gemeinfrei" sind. Gemeinfreiheit würde bedeuten, dass man die Norm kopieren, ausdrucken und sonstwie verarbeiten darf, ohne mit einem evtl. Urheberrecht in Konfikt zu geraten. Diese Frage kann klar beantwortet werden: Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 5 UrhG erstreckte sich die Gemeinfreiheit von amtlichen Werken, zum Beispiel amtliche Erlasse und Bekanntmachungen, auch auf private Normwerke, wenn diese amtlichen Werke darauf Bezug nehmen, ohne sie inhaltlich wiederzugeben. 2BGH, NJW-RR 1990, S. 1452 ff. Das trifft für die DIN EN 13829 ebenso wie bei vielen weiteren Normen, die in der EnEV 2002 genannt werden genau zu. Als Reaktion auf diese BGH-Entscheidung hat der Gesetztgeber 2003 unter starkem Protest der beteiligten Kreise eine Änderung der Urheberrechts durchgeführt, die zunächst so klingt, als ob diese Sachlage wieder rückgängig gemacht würde. Es handelt sich um § 5 Abs. 3 des neuen Urhebergesetzes. Diese Änderung hat aber auf die Betrachtung der Gemeinfreiheit der DIN 13829 keinen Einfluß, weil vor dem Inkrafttreten des neuen Urheberrechts eingetrene Rechtslagen von den Änderungen ausdrücklich nicht beeinfusst werden.
In einem Artikel "Die Gemeinfreiheit von DIN-Normen seit dem Inkrafttreten des § 5 Abs. 3 UrhG" von Dr. iur. Thomas Fuchs wird die Meinung vertreten, dass die Gemeinfreiheit im Sinne unserer Fragestellung auch unter dem §5 des neuen Urhebergesetzes gegeben ist. Der Abstrakt des Artikels lautet: Die Ausführungen in einem weiteren Artikel desselben Autors "Die Gemeinfreiheit von DIN-Normen, dargestellt am Beispiel der DIN V 4108-6" sind auf die DIN 13829 direkt übertragbar. Diese DIN wurde in gleicher Weise in der EnEV 2002 herangezogen und ist u.a. dadurch gemeinfrei. Der Abstrakt dieses Artikels lautet:
Dies ist keine Rechtsberatung, sondern der Versuch, die gültigen Gesetze und Urteile richtig zu verstehen und umzusetzen. Diskussionsbeträge sind im Luftdicht-Forum möglich: http://www.luftdicht-forum.de/showthread.php?t=362
Mit freunlichem Gruß Herbert Trauernicht Sehnde 8.8.2008
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