Luftdichtheit ist ein wesentliches
Qualitätsmerkmal eines Wohnhauses
Ein luftdichtes Haus hat viele
Vorteile für den Bewohner: Der Komfort ist höher (Behaglichkeit
durch hohe Luftqualität und Vermeidung von Zugluft), der
Heizenergieverbrauch ist kleiner und es werden Bauschäden
vermieden. Für ein vernünftiges Lüftungskonzept ist ein
dichtes Haus eine zwingende Voraussetzung. Bauschäden entstehen,
wenn Luft aus Wohnräumen durch die Dämmung in kühlere
Bereiche gelangt und die Feuchte dort kondensiert
(Schimmelbildung). Der Luftdichtheitsgrad ist somit ein
wesentliches Qualitätsmerkmal eines Wohngebäudes.
Blower-Door-Messung Mit der Blower-Door-Messung steht
ein standardisiertes Messmittel zur Verfügung, die Luftdichtheit
eines Gebäudes quantitativ zu erfassen. Es wird dabei ermittelt,
wie oft das Luftvolumen des Gebäudes bei einer bestimmten
Druckdifferenz zur Außenluft pro Stunde ausgetauscht wird. Um
diesen Differenzdruck aufzubauen, wird in eine offene Außentür
(Eingangstür oder Balkontür) ein Rahmen eingesetzt, der mit
einer Folie bespannt ist. In einer Öffnung der Folie befindet
sich ein Ventilator. Die Drehzahl des Ventilators wird so
geregelt, dass sich ein definierter Druck zwischen Außen- und
Innenraum einstellt. Um diesen Druck aufrechtzuerhalten muss der
Ventilator, wie man sich leicht vorstellen kann, einen so hohen
Volumenstrom fördern, wie durch Leckstellen des Gebäudes
entweicht. Um zu einer aussagekräftigen Kenngröße (n50) der
Luftdichtheit zu kommen, wird der gemessene Volumenstrom durch
das Volumen des Gebäudes geteilt.
Während die Druckdifferenz
aufgebaut ist (Unterdruck im Haus) können Leckstellen in der
Gebäudehülle leicht gefunden werden. Schon mit der bloßen Hand
lassen sich die Leckstellen ertasten. Es zieht sozusagen aus
allen Ritzen. Weitere Hilfsmittel zum Orten der Leckstellen sind
Rauchspender, Luftgeschwindigkeitsmesser und die Thermografie.
Die aufgebaute Druckdifferenz ist
übrigens so klein, dass sie vom Menschen außer durch die
Zugerscheinungen nicht fühlbar ist. Sie entspricht dem Druck
einer 5 mm hohen Wassersäule.
Rechtslage Häuser müssen heute mit einer luftundurchlässigen
Schicht versehen werden. Das schreibt die Energieeinsparverordnung vor. Die wärmeübertragende Umfassungsfläche
einschließlich der Fugen müssen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend den
anerkannten Regeln der Technik abgedichtet sein, so schreibt es die EnEV2009 vor. Es ist dem Bauherrn sehr zu empfehlen, einzuhaltende Grenzwerte vertraglich zu vereinbaren, da die in der EnEV genannten Grenzwerte nur für bestimmte Fälle gelten. Der Bauherr kann beim
Ersteller des Hauses ggf. Nachbesserung fordern.
Empfehlung Qualitätssicherung sollte im
Bauwesen so selbstverständlich sein wie in der Industrie. In Bauverträgen sollte
der Qualitätsnachweis "Blower-Door-Messung" von vornherein aufgenommen werden.
Die Messung schützt den Bauherrn und den Bauunternehmer. Wir empfehlen zur
frühen Erkennung von Schwachstellen in der luftdichten Ebene zwei Messungen
durchzuführen.Die erste Messung sollte in jedem Fall vor dem Einbau der
Innenverkleidungen durchgeführt werden. Zu diesem Zeitpunkt können Fehler noch
ohne großen Aufwand korrigiert werden. Die Abschlußmessung ist für den EnEV- oder
KfW-Nachweis relevant und sollte kurz vor dem Einzug durchgeführt werden. Es ist
aber auch problemlos möglich die Abschlußmessung im bereits bezogenen Objekt
durchzuführen.
Ich wünsche Ihnen viel Nutzen beim Durchstöbern dieser
Seite. Sie wird ständig weiterentwickelt.
Herbert Trauernicht
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